Allgemeine Reisebedingungen

 

Teilnahmebedingungen

für Freizeiten und Veranstaltungen

der Evangelischen Jugend im Dekanat Hersbruck

 

1 Präambel

Die Evangelische Jugend ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Ziel unserer Angebote ist es v.a. Gemeinschaft junger Menschen zu fördern. Unsere Veranstaltungen stehen dabei grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen. Alle können sich uns innerhalb der angegebenen Altersbeschränkung anschließen. Wir erwarten jedoch die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an den jeweiligen Programmpunkten teilzunehmen. Diese beinhalten auch religiöse Formen (Andachten, Gebete o.ä.)

Durch die Buchung werden die folgenden Geschäftsbedingungen anerkannt (Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit!).

2. Anmeldung

Mit der schriftlich oder digital erfolgten Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen an. Dieser Vertrag kommt erst durch die jeweilige Zahlung des Teilnahmebeitrags bzw. dessen Anzahlung (siehe Ausschreibung) und die Bestätigung der Evang. Dekanatsjugend Hersbruck zustande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Melden sich mehr Teilnehmende als Plätze vorhanden sind, so führen wir dabei eine Warteliste. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der schriftlichen oder digitalen Anmeldung und eingegangenem Teilnahmebeitrag bzw. Anzahlung. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung mit näheren Informationen.

3. Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung oder Rechnung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Freizeit auf das Konto des Veranstalters:
Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Hersbruck
IBAN: DE 77 5206 0410 030 150 1003
Evangelische Bank Kassel

Verwendungszweck: Name der Freizeit und der/des Teilnehmenden
einzubezahlen. Bitte geben Sie unbedingt die Veranstaltung und den Namen der/des Teilnehmenden an. Barzahlungen werden nicht entgegengenommen.

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu leisten. Über die Möglichkeit von Zuschüssen für Familien mit geringem Einkommen beraten wir Sie gerne.

 

 

 

4. Leistungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Website des Veranstalters, den Angaben in der Freizeitanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Den Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungserfordernisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; sie verpflichten sich daher, dem Veranstalter derartige Informationen gemeinsam mit der Anmeldung mitzuteilen.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den die Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Die Anmeldenden sind dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten; sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Wir erwarten von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Den Anweisungen der ehren- und hauptamtlichen Leitenden ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist ermächtigt, Teilnehmende wegen grob ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Freizeit auszuschließen. Es erfolgt in diesem Fall eine sofortige Information der Personensorgeberechtigten. Die Kosten der Heimreise gehen zu Lasten der/des Teilnehmenden.

Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Pandemie, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, die Teilnehmende bzw. den Teilnehmenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und die/der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten der/dem Anmeldenden zur Last.

 

 

 

6. Rücktritt durch die Teilnehmenden Wochenendveranstaltungen

Der Rücktritt kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufwendungen zu verlangen. Bei Rücktritt bis 61 Tage vor der Fahrt behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 € ein. Bei Rücktritt 60-30 Tage vor Fahrtbeginn ist 25% des Reisepreises zu bezahlen. Bei Rücktritt 29-14 Tage vor Abfahrt sind 50%, zwischen 13 – 7 Tagen 75% und 7 - 0 Tagen vor Abfahrt 95% des Reisepreises zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt, wenn die/der Teilnehmende eine geeigneten Ersatzteilnehmerin bzw. einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen kann.

6.1 Rücktritt durch den Teilnehmenden bei Mehrtagesmaßnahmen

Der Rücktritt kann jederzeit in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufwendungen zu verlangen. Bei Rücktritt bis 203 Tage vor der Fahrt behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 % (mind. 25 €) ein. Bei Rücktritt 168 Tage (24 Wochen) vor Fahrtbeginn ist 40% des Reisepreises zu bezahlen. Bei Rücktritt 112 Tage (16 Wochen) vor Abfahrt sind 50%, zwischen 70 Tagen (10 Wochen) 75% und später als 69 Tagen (10 Wochen) vor Abfahrt 95% des Reisepreises zu entrichten.

7. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz
etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden der/des Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch fehlerhafte Angaben in der Freizeitanmeldung oder infolge von Verstößen der/des Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

 

 

8. Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

9. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass die Adressdaten für den internen Gebrauch gespeichert und verwendet und den Freizeitleitenden zur Verfügung gestellt werden. Die Freizeitdaten werden 6 Wochen nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme gelöscht. Gibt die/der Teilnehmende für die jeweilige Maßnahme ihr/sein schriftliches Einverständnis, dürfen die Daten gespeichert bleiben. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden

10. Recht am Bild

Bei der jeweiligen Maßnahme (entsprechend der schriftlichen Anmeldung) können Bild-, Ton- und Filmaufnahmen entstehen, die vom Veranstalter gespeichert und veröffentlicht werden, bzw. an die Presse weitergegeben werden. Dazu erfolgt im Vorfeld der jeweiligen Maßnahme eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und den einzelnen Teilnehmenden. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit das dem Veranstalter möglich ist. Gemäß Art. 8 der DSGVO dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung selbst erteilen (nicht bei Bildern). Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bedarf es immer einer Einverständniserklärung der Eltern. Bei Bildern müssen Kinder – in Abstimmung mit dem Kultusministerium – ab 14 Jahren zusätzlich ihr Einverständnis erklären.

Die abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigte verzichten auf jede Art der Vergütung.

 

11. Schlussbemerkung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

           

                                                                                              

 

Stand: Dezember 2021 gültig ab 01.01.22